Altersvorsorgewirksame Leistungen – AVWL Ansprüche im Überblick

Altersvorsorgewirksame Leistungen – Um welchen Betrag handelt es sich und wer hat Anspruch darauf?

Die pflichtmäßigen Abgaben zur Altersvorsorge belaufen sich, wie schon bei den AVWL Leistungen auf 319,08 Euro, bei Auszubildenden sind es anteilig 159,48 Euro. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse ist jeweils von der verwendeten Form der Anlage abhängig und kann unter Umständen stark variieren. Es lohnt sich also, Angebote zu vergleichen und Informationen einzuholen.
riester_300x250_09Grundsätzlich steht jedem Beschäftigten frei, welche Anlageform er wählt. Es gibt an diesem Punkt allerdings eine kleine Einschränkung. Hat sich der Betriebsrat für eine aus den AVWL finanzierte Betriebsrente entschieden, kann diese Wahlmöglichkeit unter Umständen aufgehoben sein. Die Betriebsrente kann, im Gegensatz zur privaten Rente, eventuell auch gekürzt werden und ist nur bedingt auf einen anderen Betrieb übertragbar. Bevor man weitere Schritte plant, dürfte es somit sinnvoll sein, sich diesbezüglich bei den entsprechenden Stellen zu erkundigen.

Zu der Frage, wer bezugsberechtigt ist, kann man pauschal sagen, dass jedem Mitglied der IG-Metall die Leistungen rechtlich zustehen. Allerdings gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen. Zum einen muss der Betrieb in den Arbeitsgeberverband der Metallindustrie integriert sein und zum anderen existiert für Arbeitnehmer die zusätzliche Klausel, dass sie mindestens seit 6 Monaten in diesem Betrieb angestellt sein müssen. Jedoch werden die Zahlungen nicht automatisch an den jeweiligen Rententräger weitergeleitet. Auf diese Tatsache sollte man unbedingt achten. Der Beschäftigte hat die Leistung in jedem Fall schriftlich bei der Personalabteilung anzufordern, wobei auch die gewählte Anlageform mit angegeben wird.