Altersvorsorgewirksame Leistungen – Die Ergänzung der gesetzlichen Rente

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Die gesetzliche Rente genügt aufgrund ständiger Reformen und einem stetigen Absinken der Zahlungen bei Weitem nicht mehr, um im Alter ein würdiges und sorgenloses Dasein zu führen. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet und brav in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, sollte sich eigentlich auf den Ruhestand freuen und nicht mit Sorge in die Zukunft blicken. Leider genügen aber die Rentenbeträge meist nicht einmal, um die nötigsten Bedürfnisse zu decken, geschweige denn dazu, sich etwas zu gönnen.

Altersarmut ist traurigerweise zu einem Schlagwort geworden, mit dem viele Pensionäre aus eigener Erfahrung etwas anzufangen wissen. Aus diesem Grund ist es dringend nötig, selbst aktiv zu werden und privat für später vorzusorgen. Arbeitsvorsorgewirksame Leistungen stellten eine sehr gute Methode dar, um diesen Plan in die Tat umzusetzen.

Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) – Was sind Altersvorsorgewirksame Leistungen?

riester_300x250_09Unter Altersvorsorgewirksamen Leistungen oder kurz AVWL versteht man zweckgebundene Zahlungen des Arbeitgebers, die praktisch als Ersatz der bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen der erweiterten Altersvorsorge über die gesetzliche Rente hinaus dienen sollen.

Da das ursprüngliche System der VWL aufgrund ungünstiger Förderungen vonseiten des Staates und durch Einkommenshöchstgrenzen unberücksichtige Beschäftigte nicht länger als ausreichend gelten konnte, beschloss man diese Neuerung einzuführen. Bereits 2001 wurden Forderungen nach einer Überarbeitung der veralteten Methoden laut, doch es sollte ganze 5 Jahre dauern, bis diese endlich in die Realität umgesetzt wurden.

Mittlerweile allerdings haben die VWL den Altersvorsorgewirksamen Leistungen Platz gemacht. Seit Inkrafttreten des zwischen der IG Metall und der Gesamtmetall geschlossenen Tarifvertrages im Oktober 2006 gelten nun für alle Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie die dort verankerten Regelungen.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Vermögenswirksame Leistungen nun ihre Gültigkeit verlieren. Alte Verträge laufen weiter wie bisher und selbstverständlich besteht weiterhin ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlungen des Arbeitgebers. Bei Neuabschlüssen haben dann jedoch nur noch Personen, die älter als 57 Jahre sind die Option bei den VWL zu bleiben. Allen Übrigen steht nur die Möglichkeit offen, Vermögenswirksame Leistungen, sollten sie darauf bestehen, selbst zu bezahlen.